Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR)
Die Dachverbände Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR) veröffentlichten zum 1. Juli 2020 die dritte aktualisierte Auflage der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR). Die erstmals von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) herausgegebene Broschüre wird ergänzt um aktualisierte Sortiermerkblätter im Online- und Printformat.
Die aktualisierte Rahmenvereinbarung regelt unter anderem die qualitative Bewertung von Fichten- und Tannenstammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, neu. Weiterhin gelten neue Grenzwerte für das Kriterium der Abholzigkeit im Nadelstammholz. Hierbei wird nun außerdem zwischen den Sorten Stammholz-lang und Stammholz-Abschnitte unterschieden. Die der Neuregelung der Abholzigkeit zugrundeliegenden Analysen wurden von den wissenschaftlichen Beratern des Ständigen Ausschusses zur RVR (StA RVR) der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg und der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg vorgenommen.
Bitte BEACHTEN:
Der Ständige Ausschuss (StA) RVR der Plattform Forst&Holz hat für die Qualitätssortierung von Stammholz der Baumarten Douglasie und Lärche zwischenzeitlich ein Anpassung der 2020 eingeführten Abholzigkeitsgrenzwerte und damit einhergehend eine Aufteilung der bisherigen gemeinsamen Sortiertabelle der beiden Baumarten in zwei Sortiertabellen beschlossen. Diese sind ab dem 15. Mai 2023 gültig und können auf der Webseite zur RVR: https://rvr-deutschland.de/downloads/ heruntergeladen werden. In den über die FNR zu beziehenden Materialien sind die Anpassungen noch nicht enthalten.
Die Broschüre steht Ihnen auch als kostenloser Download zur Verfügung.
Konditionen und Lieferbedingungen
Für jede bestellte Publikation wird eine Schutzgebühr erhoben. Diese ist abhängig von der Art der jeweiligen Publikation und der bestellten Anzahl der Exemplare.
Die mit öffentlichen Mitteln hergestellten Medien und Materialien der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. dürfen grundsätzlich nicht für Werbezwecke eingesetzt werden, weder direkt noch indirekt. Das bedeutet, dass Sie die Broschüren weder in Verkaufsgesprächen verwenden, noch mit Stempel oder einem Aufkleber versehen oder Beilagen einlegen, sondern nur zur neutralen Information Ihrer Kunden an geeigneter Stelle zur kostenlosen Mitnahme auslegen dürfen.
Die Verwendung der angebotenen Grafiken und Fotos ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Abdruck bitte, wenn nicht anders angegeben, unter Quellenangabe: "Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)".