RVR Merkblätter
Die Dachverbände Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR) veröffentlichen zum 1. Dezember 2023 die fünfte aktualisierte Auflage der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR). Zur Rahmenvereinbarung gehören vier Merkblätter:
- Qualitätssortierung von Nadelstammholz mit Erläuterungen
- Qualitätssortierung von Laubstammholz mit Erläuterungen
- Sektionsraummaßermittlung für Industrie- und Energieholz
- Fotooptische Vermessung von Rundholz im Raummaß
Die Merkblätter können einzeln heruntergeladen werden oder im Bündel (Nr. 1-3) als Print-Version bestellt werden.
Bitte BEACHTEN:
Der Ständige Ausschuss (StA) RVR der Plattform Forst&Holz hat für die Qualitätssortierung von Stammholz der Baumarten Douglasie und Lärche im Frühjahr 2023 eine Anpassung der 2020 eingeführten Abholzigkeitsgrenzwerte und damit einhergehend eine Aufteilung der bisherigen gemeinsamen Sortiertabelle der beiden Baumarten in zwei Sortiertabellen beschlossen. Diese Änderungen sind bisher nur in der PDF-Version des Merkblatts zur Qualitätssortierung von Nadelstammholz enthalten.
Die zum 01.12.2023 vorgenommene Anpassungen des Merkblatts zum Sektionsraummaß sind aktuell ebenfalls nur in der PDF-Version enthalten.
Das zum 01.12.2023 herausgebrauchte Merkblatt zur fotooptischen Vermessung von Rundholz im Raummaß liegt derzeit ausschließlich als PDF-Version vor.
Download_Nadelstammholz
Download_Laubstammholz
Download_Sektionsaummaß
Download Fotoptische Vermessung von Rundholz
- ab 10 Exemplaren zu je 2,00 €
- ab 50 Exemplaren zu je 1,00 €
Für jede bestellte Publikation wird eine Schutz-/Versandgebühr erhoben. Sie ist abhängig von der Art der jeweiligen Publikation und der Anzahl der bestellten Exemplare.
Die mit öffentlichen Mitteln hergestellten Medien und Materialien der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. dürfen grundsätzlich nicht für Werbezwecke eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie die Broschüren nur zur neutralen Information Ihrer Kunden an geeigneter Stelle zur kostenlosen Mitnahme auslegen dürfen.