Einzelraumfeuerstätten - Bestand und Übergangsregelungen
Die Abbildung „Einzelraumfeuerstätten – Bestand und Übergangsregelungen“ weist den Bestand an Einzelraumfeuerungsanlagen aus und hebt hervor, für wie viele Anlagen gemäß der Übergangsregelungen des § 26 der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) die Nachrüstung oder Außerbetriebnahme angeordnet wurde. Für Feuerstätten die seit März 2010 errichtet wurden, wird dargestellt, welcher Anteil den Emissionsanforderungen der 1. bzw. 2. Stufe der 1. BImSchV unterliegt.
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