Schornsteinfeger-Messungen an Biomasseanlagen

Das Schornsteinfegerhandwerk führt regelmäßig an Feuerungsanlagen Messungen bzw. Überprüfungen gemäß 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) durch. Die Abbildung „Schornsteinfegermessungen“ zeigt, dass die Biomasseanlagen ganz überwiegend die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) einhalten. 

 

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Abb 318
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