Treibhausgas-Einsparung von Biokraftstoffen
Biokraftstoffe sind bisher die einzige in größerem Maße wirksame Option zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. 4,2 Millionen Tonnen Biokraftstoffe wurden im Jahr 2020 in Deutschland in Verkehr gebracht, mit denen 9,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) vermieden werden konnten.
Biokraftstoffe müssen eine Mittlere-Treibhausgaseinsparung im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen (Vergleichswert: 94,1 g CO2-Äq./MJ) nachweisen. Dies gilt für Biokraftstoffanlagen, die ab 2017 in Betrieb gegangen sind. Anlagen, die vorher in Betrieb gegangen sind, müssen wenigstens 50 % an Einsparungen nachweisen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellt im Ergebnis der Auswertung von in die Nabisy-Datenbank eingestellten Nachhaltigkeitsnachweisen für Biokraftstoffe heraus, dass Biodiesel, Bioethanol und Biomethan diese Anforderungen ohne weiteres zu erfüllen vermögen. Als gewichtetes Mittel der Treibhausgas-Minderung durch Biokraftstoffe, weist die BLE für Bioethanol 92 % THG-Minderung und für Biodiesel rd. 81 % THG-Minderung aus. Für Biomethan wird mit den Nachhaltigkeitsnachweisen sogar eine THG-Minderung gegenüber fossilen Kraftstoffen von rd. 91 % belegt (vgl. Abbildung Treibhausgas-Einsparung von Biokraftstoffen).
Der Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2020 zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung steht auf der BLE-Internetseite www.ble.de/biomasse (Rubrik „Informationsmaterial“) zum Herunterladen bereit.
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